Vor dem Einzug in die eigene Neubauimmobilie steht die Bauabnahme, die ist der wichtigste Rechtsakt nach Unterzeichnung des Bauvertrages.
Der Verband Privater Bauherren (VPB) warnt die Bauabnahme nicht übereilt zu erklären.
Mit der Bauabnahme beginnt die Gewährleistungsfrist und die Umkehrung der Beweislast für Mängel.
Unerfahrene Bauherrschaften sind gut beraten, wenn sie ihr Bauvorhaben von Beginn an von einem eigenen unabhängigen Sachverständigen begleiten lassen. So steht dann zur Abnahme fest, welche Mängel während der Bauzeit aufgetreten sind und möglicherweise noch nicht nachgebessert wurden. Die Mängel werden beim Abnahmetermin benannt und zur Nachbesserung mit angemessenen Fristen im Abnahmeprotokoll festgehalten.
Bei gravierenden Mängeln ist die Bauherrschaft zur Abnahmeverweigerung berechtigt.
In jedem Fall sollte der Abnahmetermin auf der Baustelle stattfinden und darf nicht einfach schriftlich erklärt werden, rät der VPB weiter.
